Osteopathie ist eine anerkannte Behandlungsmethode. Die Zusatzversicherungen für Komplementärmedizin vergüten die Behandlungen. Eine ärztliche Verordnung brauchen Sie dazu nicht. Bei Unsicherheit erkundigen Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Kasse, ob sie die Kosten übernimmt.
Eine Ausnahme macht die Unfallversicherung: Falls Sie einen Unfall hatten, werden die Kosten über eine ärztliche Verordnung zum Teil von der Unfallversicherung übernommen. Erkundigen Sie sich vor der Behandlung bei der Unfallversicherung, ob sie die Kosten mit einem Arztzeugnis übernimmt.
Die Behandlungstarife richten sich nach dem Honorarrahmen der Stadt Zürich:
Bei der Visana Krankenkasse gibt es Ausschlüsse von Osteopath:innen. Falls das der Fall ist, sehen Sie das im Profil der Therapeut:innen.
Weitere Informationen zur Kostendeckung finden Sie unter folgenden Links:
www.emr.ch
www.asca.ch