Wer trägt die Kosten?

Osteopathie ist eine anerkannte Behandlungsmethode. Die Zusatzversicherungen für Komplementärmedizin vergüten die Behandlungen. Eine ärztliche Verordnung brauchen Sie dazu nicht. Bei Unsicherheiten erkundigen Sie sich bitte vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse, ob sie die Kosten übernimmt.

Anders ist es bei der Unfallversicherung: Falls Sie einen Unfall hatten, übernimmt die Unfallversicherung die Kosten zum Teil, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. Erkundigen Sie sich vor der Behandlung bei der Unfallversicherung, ob und wie viel der Kosten sie bezahlt.

Die Behandlungstarife richten sich nach den Honorarvorgaben der Stadt Zürich:

  • 5 Minuten kosten CHF 16.–
  • Eine Sitzung von 50 Minuten kostet CHF 160.–. Dauert eine Sitzung länger, dann passen wir den Preis dem Zeitaufwand entsprechend an. Bitte beachten Sie, dass auch Aktenstudium und Dossierführung als Konsultationszeit gelten.

Die Visana Krankenkasse akzeptiert nicht alle unsere Osteopathinnen und Osteopathen. Wer das in unserem Team betrifft, ist unter dem Profil unserer Therapeutinnen und Therapeuten vermerkt.

Weitere Informationen zur Kostendeckung finden Sie unter folgenden Links:
www.emr.ch
www.asca.ch